Bodenbeschichtung

Bodenbeschichtungen in Tiefgaragen, Balkonen und Ölauffangwannen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (§19I WHG) sind kein Problem, da wir zertifizierter Fachbetrieb nach §19I WHG überwacht vom TÜV sind.
Durch eine Zweikomponenten-Epoxidharzbeschichtung mit Quarzsandeinstreuung erreicht man mühelos Rutschhemmklasse R10